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'''Mit dem [ | '''Mit dem [https://www.energiewechsel.de/KAENEF/Redaktion/DE/Dossier/geg-gesetz-fuer-erneuerbares-heizen.html Gebäudeenergiegesetz]''' leitet Deutschland die Energiewende im Gebäudebereich ein. Seit dem 1. Januar 2024 wird daher der Umstieg auf Erneuerbare Energien beim Einbau neuer Heizungen verpflichtend. Ziel damit ist es, schrittweise eine klimafreundliche Wärmeversorgung umzusetzen, die mittel- bis langfristig planbar, kostengünstig und stabil ist.[[Datei:BMWK faktenblatt-geg-gebaeudeenergiegesetz.pdf|mini|424x424px]]Zeitgleich startet die '''neue Förderung''': Die '''Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)''' unterstützt '''seit dem 1. Januar 2024''' den Austausch alter, fossiler Heizungen '''durch Heizungen auf Basis Erneuerbarer Energien''' mit bis zu 70 Prozent Investitionskostenzuschuss. | ||
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* '''[https://www.bafa.de/DE/Energie/Heizen_mit_Erneuerbaren_Energien/Foerderprogramm_im_Ueberblick/foerderprogramm_im_ueberblick_node.html Förderprogramme der Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)]'''<br /> | |||
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Ergänzend finden Sie '''regelmäßig Updates zu Förderprogrammen''' auch in unseren '''[[Newsletter|Newslettern]]''' der Landeskampagne "Energieberatung Saar". | Ergänzend finden Sie '''regelmäßig Updates zu Förderprogrammen''' auch in unseren '''[[Newsletter|Newslettern]]''' und [[Fachinformation|Fachinformationen]] der Landeskampagne "Energieberatung Saar". |
Aktuelle Version vom 21. Oktober 2024, 07:13 Uhr
Förderprogramme bilden den politisch definierten, notwendigen Rahmen, um Ihnen Fördermittel für Projekte im Bereich der Erneuerbaren Energien und Energieeffizienz, wie auch der energetischen Sanierung unterstützend zur Verfügung zu stellen.
Mit dem Gebäudeenergiegesetz leitet Deutschland die Energiewende im Gebäudebereich ein. Seit dem 1. Januar 2024 wird daher der Umstieg auf Erneuerbare Energien beim Einbau neuer Heizungen verpflichtend. Ziel damit ist es, schrittweise eine klimafreundliche Wärmeversorgung umzusetzen, die mittel- bis langfristig planbar, kostengünstig und stabil ist.
Zeitgleich startet die neue Förderung: Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) unterstützt seit dem 1. Januar 2024 den Austausch alter, fossiler Heizungen durch Heizungen auf Basis Erneuerbarer Energien mit bis zu 70 Prozent Investitionskostenzuschuss.
Weitere Maßnahmen zur energetischen Sanierung werden weiterhin mit bis zu 20 Prozent gefördert.
Neu erhältlich ist auch ein für viele Antragstellende zinsvergünstigter Ergänzungskredit zur Finanzierung dieser Maßnahmen.
Diesbezüglich finden Sie hier aktuelle Verlinkungen und PDF`s zum Thema Förderprogramme und Fördermittel seitens des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz:
- BMWK: BMWK faktenblatt-geg-gebaeudeenergiegesetz.pdf
- BMWK: Auf einen Blick: Die neue Förderung für den Heizungstausch
Als öffentlich-rechtlicher Fördermittelgeber stehen Ihnen die Möglichkeiten der KfW Bank zur Verfügung, wo Sie neben Krediten auch Zuschüsse nach Antragstellung erhalten. So bietet Ihnen die KfW Zinsgünstige Kredite u.a. für den Gebäudebestand im Bereich energieeffizienten Sanieren, Barriere reduzierenden Modernisierungen, Kauf bestehender Immobilien, aber auch für Neubauten und klimafreundliches Bauen. Wenn Sie umfassend zum Energieeffizienzhaus sanieren möchten, finden Sie auch hier die aktuellen Informationen. Ergänzend fördert die KfW auch weitere Maßnahmen, u.a.:
Übersicht zu potentiellen Fördermöglichkeiten
- Übersicht über die vom Bund geförderten Einzelmaßnahmen nach dem aktuellen GEG 2024 (Förderübersicht- Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM))
- Förderprogramme der Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Ergänzend finden Sie regelmäßig Updates zu Förderprogrammen auch in unseren Newslettern und Fachinformationen der Landeskampagne "Energieberatung Saar".