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Aktuelle Version vom 24. Oktober 2024, 10:12 Uhr
Die nachhaltige und energieeffiziente Neugestaltung der Wärmplanung zählt als einer der entscheidenden Hebel für Kommunen, um die eigens gesetzten Klimaschutzziele in der Praxis umzusetzen. Daher steht fest: "Die Wärmewende wird in den Kommunen entschieden."[1] Damit obliegt den kommunalen Verwaltungsapparaten die Verantwortung entsprechende Maßnahmen langfristig zu planen und die notwendigen finanziellen Mittel hierfür bereitzustellen.
Als Vorreiter zeigte beispielsweise Baden-Württemberg mit welchem organisatorischen Aufwand und Komplexität die Wärmewende insbesondere bzgl. Einzelgebäude in bestehenden Wohn-, Gewerbe- und Mischgebieten einhergeht.
Zusätzlich wird der Druck durch die inflationär häufige Fokussierung der kommunalen Wärmewende als Allheilmittel im kommunalen Klimaschutz und zur Erreichung der hochgesteckten kommunalen Klimaziele erhöht: "Unter dem Schlagwort kommunale Wärmeplanung werden nun sämtliche Arbeiten zusammengefasst, die eine Gemeinde ab einer noch durch den Gesetzgeber zu bestimmenden Einwohnerzahl durchführen muss. [...] Dabei besteht die Herausforderung, dass jede Gemeinde für sich betrachtet werden muss. Denn die verfügbaren Ressourcen erneuerbarer Energie sind in Form von Wind, Sonne, industrieller Abwärme oder Biomasse in hohem Maße ungleichmäßig verteilt,"[2] schildert Thomas Wencker von der ASUE.
Aktueller Stand und weitere Infos zur Kommunalen Wärmeplanung im Saarland
Weitere Informationen zum Thema kommunale Wärmeplanung finden Sie u.a. hier:
Fußnoten:
- ↑ ASUE: Leitfaden kommunale Wärmeplanung. (20.12.2022), Online Quelle, verfügbar unter: https://asue.de/quartiersversorgung/broschueren/leitfaden_kommunale_waermeplanung
- ↑ ASUE: Leitfaden kommunale Wärmeplanung. (20.12.2022), Online Quelle, verfügbar unter: https://asue.de/quartiersversorgung/broschueren/leitfaden_kommunale_waermeplanung