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Zusätzlich erfolgten einige wichtige '''Aktualisierungen''' seitens der '''KfW''' bzgl. ihrer '''Förderprogramme''', von denen wir einige Ihnen hier zusammengestellt haben: | |||
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* '''[[Medium:Newsletter EBS06.pdf|KfW-Heizungsförderung (Programm-Nr. 458):]]''' | * '''[[Medium:Newsletter EBS06.pdf|KfW-Heizungsförderung (Programm-Nr. 458):]]''' |
Version vom 18. September 2024, 07:23 Uhr
Förderprogramme bilden den politisch definierten, notwendigen Rahmen, um Ihnen Fördermittel für Projekte im Bereich der Erneuerbaren Energien und Energieeffizienz, wie auch der energetischen Sanierung unterstützend zur Verfügung zu stellen.
Mit dem Gebäudeenergiegesetz leitet Deutschland die Energiewende im Gebäudebereich ein. Seit dem 1. Januar 2024 wird daher der Umstieg auf Erneuerbare Energien beim Einbau neuer Heizungen verpflichtend. Ziel damit ist es, schrittweise eine klimafreundliche Wärmeversorgung umzusetzen, die mittel- bis langfristig planbar, kostengünstig und stabil ist.
Zeitgleich startet die neue Förderung: Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) unterstützt seit dem 1. Januar 2024 den Austausch alter, fossiler Heizungen durch Heizungen auf Basis Erneuerbarer Energien mit bis zu 70 Prozent Investitionskostenzuschuss.
Weitere Maßnahmen zur energetischen Sanierung werden weiterhin mit bis zu 20 Prozent gefördert.
Neu erhältlich ist auch ein für viele Antragstellende zinsvergünstigter Ergänzungskredit zur Finanzierung dieser Maßnahmen.
Diesbezüglich finden Sie hier aktuelle Verlinkungen und PDF´s zum Thema Förderprogramme und Fördermittel seitens des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz:
- BMWK: BMWK faktenblatt-geg-gebaeudeenergiegesetz.pdf
- BMWK: Auf einen Blick: Die neue Förderung für den Heizungstausch
Als öffentlich-rechtlicher Fördermittelgeber stehen Ihnen die Möglichkeiten der KfW Bank zur Verfügung, wo Sie neben Krediten auch Zuschüsse nach Antragstellung erhalten. So bietet Ihnen die KfW Zinsgünstige Kredite u.a. für den Gebäudebestand im Bereich energieeffizienten Sanieren, Barriere reduzierenden Modernisierungen, Kauf bestehender Immobilien, aber auch für Neubauten und klimafreundliches Bauen. Wenn Sie umfassend zum Energieeffizienzhaus sanieren möchten, finden Sie auch hier die aktuellen Informationen. Ergänzend fördert die KfW auch weitere Maßnahmen, u.a.:
Ergänzend fördert die KfW auch weitere Maßnahmen, u.a.:
- Fassadendämmung und Sonnenschutz
- Dachdämmung und Kellerdeckendämmung
- Fenstertausch und Lüftungsanlagen
- Photovoltaikanlage und Solarthermie-Anlage
- Übersicht bzgl. Gesamtmaßnahmen energetischer Haussanierung und deren Auswirkungen auf die Energieeffizienz eines Gebäudes
Übersicht über die vom Bund geförderten Einzelmaßnahmen nach dem aktuellen GEG 2024:
Zusätzlich erfolgten einige wichtige Aktualisierungen seitens der KfW bzgl. ihrer Förderprogramme, von denen wir einige Ihnen hier zusammengestellt haben:
Antragstellung jetzt auch für private Eigentümer:innen von Mehrfamilienhäusern und Wohneigentümergemeinschaften möglich
Zusätzlich zu Zuschüssen in der Heizungsförderung kann zukünftig ein Förderkredit (Ergänzungskredit) beantragt werden
- Kredit Nr. 297, 298: Klimafreundlicher Neubau – WohngebäudeEinführung eines Förderkredits für Neubau und Erstkauf klimafreundlicher Bauvorhaben
Einführung Förderkredit für Familien-Wohneigentum
Ergänzend finden Sie regelmäßig Updates zu Förderprogrammen auch in unseren Newslettern der Landeskampagne "Energieberatung Saar".