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Aktuelle Version vom 19. September 2024, 08:55 Uhr
Fördermittel für Privatpersonen
Die KfW Bank bietet Ihnen als Privatperson neben Zinsgünstigen Krediten auch Zuschüsse nach Antragstellung u.a.
- für den Gebäudebestand im Bereich energieeffizienten Sanieren, Barriere reduzierenden Modernisierungen, Kauf bestehender Immobilien
- für Neubauten und klimafreundliches Bauen.
- für die Sanierung zum Energieeffizienzhaus
Ergänzend fördert die KfW auch weitere Maßnahmen, u.a.:
- Fassadendämmung und Sonnenschutz
- Dachdämmung und Kellerdeckendämmung
- Fenstertausch und Lüftungsanlagen
- Photovoltaikanlage und Solarthermie-Anlage
- Übersicht bzgl. Gesamtmaßnahmen energetischer Haussanierung und deren Auswirkungen auf die Energieeffizienz eines Gebäudes
Fördermittel für Unternehmen
Die KfW Bank bietet ebenso Unternehmen neben Zinsgünstigen Krediten auch Zuschüsse nach Antragstellung u.a.
- Kredit Nr.295: Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz
- Kredit Nr.270: Erneuerbare Energien – Standard
- Kredit Nr.293: Klimaschutzoffensive für Unternehmen
Weitere Infos
- KfW
- Weitere Förderprogramme können Sie über den BMWK-Förderwegweiser finden
Zusätzlich erfolgten einige wichtige Aktualisierungen seitens der KfW bzgl. ihrer Förderprogramme, von denen wir Ihnen hier einige zusammengestellt haben
- KfW-Heizungsförderung (Programm-Nr. 458): Antragstellung jetzt auch für private Eigentümer:innen von Mehrfamilienhäusern und Wohneigentümergemeinschaften möglich
- Kredit Nr. 358, 359: Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit – Wohngebäude: Zusätzlich zu Zuschüssen in der Heizungsförderung kann zukünftig ein Förderkredit (Ergänzungskredit) beantragt werden
- Kredit Nr. 297, 298: Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude: Einführung eines Förderkredits für Neubau und Erstkauf klimafreundlicher Bauvorhaben
- Kredit Nr. 300: Wohneigentum für Familien: Einführung Förderkredit für Familien-Wohneigentum
Ergänzend finden Sie regelmäßig Updates zu Förderprogrammen auch in unseren Newslettern der Landeskampagne "Energieberatung Saar".