Umbrüche in der Energiepolitik und der fortschreitende Klimawandel sorgen für die wachsende Bedeutung der dezentralen Energieerzeugung. In diesem Kontext wird häufig der Begriff „Mieterstrom“ genannt. Doch was genau ist darunter zu verstehen?
Mieterstrom ist eine Energieversorgungslösung, bei der Mieter in einem Mehrfamilienhaus den von einer Solaranlage erzeugten Strom direkt nutzen können. Mieter können so günstigere Strompreise erhoffen. Um eine kontinuierliche Stromversorgung zu gewährleisten, wird der Solarstrom durch Netzstrom ergänzt. Der erzeugte Strom wird entweder vor Ort verbraucht oder in das öffentliche Stromnetz eingespeist, wenn die Produktion höher als die Nachfrage ist. Allerdings wird angestrebt, den erzeugten Strom möglichst direkt vor Ort zu verbrauchen, um die Wirtschaftlichkeit des Mieterstroms zu verbessern.
Mieterstromprojekte werden oft von externen Energiedienstleistern, wie Energiegenossenschaften oder Stadtwerken in Zusammenarbeit mit privaten oder gewerblichen Vermietern umgesetzt. Dies ermöglicht die professionelle Planung, Durchführung und Betrieb der Anlagen, da Vermieter oft nicht über das nötige Fachwissen und Ressourcen verfügen. Potenzielle Akteure sind Energieversorger, Wohnungsgesellschaften und neue Marktakteure, die Dienstleistungen rund um erneuerbare Energien anbieten.
Mieterstromzuschlag
Mieterstrom ist attraktiv für Verbraucher, da gesetzlich vorgeschrieben ist, dass er günstiger sein muss als Strom aus dem öffentlichen Netz. Der Preis darf maximal 90 % des Grundversorgungstarifs des regionalen Netzbetreibers betragen. Da der Strom direkt vor Ort verbraucht wird, entfallen Netzentgelte, Stromsteuer sowie Abgaben und Umlagen, wodurch dieser Preis problemlos erreicht werden kann.
Im Mieterstrommodell fließt der erzeugte Strom direkt von der Anlage zum Endverbraucher. Jeder Haushalt verfügt über einen eigenen Zähler, der den individuellen Verbrauch erfasst. Die Abrechnung erfolgt direkt durch den Anlagenbetreiber. Überschüssiger Strom kann gespeichert oder ins öffentliche Netz eingespeist werden. Bei Letzterem wird die aktuelle Einspeisevergütung gezahlt
Zusätzliche Zähler-, Akquise- und Abrechnungskosten verursachen allerdings höhere Ausgaben für den Anbieter des Mieterstromtarifs. Zur Kompensation dieser Kosten gibt es eine Förderung in Form des Mieterstromzuschlags für jede Kilowattstunde Mieterstrom, die mit dem EEG 2017 eingeführt wurde, um den Mieterstrom für Vermieter und Mieter wirtschaftlich attraktiver zu machen.
Die Installation einer Solaranlage und die Einführung eines Mieterstromtarifs können die Immobilie für den Vermieter aufwerten, während der Mieter im Mieterstromtarif mindestens zehn Prozent seiner Stromkosten im Vergleich zur Grundversorgung einspart. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass der Eigentümer der Solaranlage und der Stromverbraucher beim Mieterstrommodell nicht identisch sind. Wenn ein Hausbesitzer eine Solaranlage auf seinem eigenen Dach installiert und den erzeugten Strom selbst verbraucht, spricht man von Eigenversorgung.
Weitere Informationen können Sie in unseren Fachinformation zum Thema „Mieterstrom“ der Landeskampagne "Energieberatung Saar" nachlesen.
Weitere Information zum Thema finden Sie auch hier:
BMWK, Solarpaket I im Überblick
BMWE, Newsletter Mieterstrom (Stand 2021)
Bundesnetzagentur, Informationen Solaranlagen auf Mehrparteiengebäuden
Bundesnetzagentur, FAQ Mieterstrom
Bundesgesetzblatt, Gesetz zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende
erneuerbare-energie.de, FAQ Mieterstrom
energy-charts.info, Öffentliche Nettostromerzeugung in Deutschland