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von Pfeif

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[[Datei:Förderübersicht- Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM).pdf|mini]]
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'''Förderprogramme''' bilden den politisch definierten, notwendigen Rahmen, um Ihnen '''Fördermittel''' für Projekte im Bereich der Erneuerbaren Energien und Energieeffizienz, wie auch der energetischen Sanierung unterstützend zur Verfügung zu stellen. Hierbei können Sie auf staatliche und nicht staatliche Fördermittel zurück greifen.
'''Förderprogramme''' bilden den politisch definierten, notwendigen Rahmen, um Ihnen '''Fördermittel''' für Projekte im Bereich der Erneuerbaren Energien und Energieeffizienz, wie auch der energetischen Sanierung unterstützend zur Verfügung zu stellen.


'''Mit dem [[Gebäudeenerhttps://www.energiewechsel.de/KAENEF/Redaktion/DE/Dossier/geg-gesetz-fuer-erneuerbares-heizen.htmlgiegesetz|Gebäudeenergiegesetz]]''' leitet Deutschland die Energiewende im Gebäudebereich ein. Seit dem 1. Januar 2024 wird daher der Umstieg auf Erneuerbare Energien beim Einbau neuer Heizungen verpflichtend. Ziel damit ist es, schrittweise eine klimafreundliche Wärmeversorgung umzusetzen, die mittel- bis langfristig planbar, kostengünstig und stabil ist.
'''Mit dem [[Gebäudeenerhttps://www.energiewechsel.de/KAENEF/Redaktion/DE/Dossier/geg-gesetz-fuer-erneuerbares-heizen.htmlgiegesetz|Gebäudeenergiegesetz]]''' leitet Deutschland die Energiewende im Gebäudebereich ein. Seit dem 1. Januar 2024 wird daher der Umstieg auf Erneuerbare Energien beim Einbau neuer Heizungen verpflichtend. Ziel damit ist es, schrittweise eine klimafreundliche Wärmeversorgung umzusetzen, die mittel- bis langfristig planbar, kostengünstig und stabil ist.


Zeitgleich startet die '''neue Förderung''': Die '''Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)''' unterstützt seit dem 1. Januar 2024 den Austausch alter, fossiler Heizungen durch Heizungen auf Basis Erneuerbarer Energien mit bis zu 70 Prozent Investitionskostenzuschuss.  
Zeitgleich startet die '''neue Förderung''': Die '''Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)''' unterstützt '''seit dem 1. Januar 2024''' den Austausch alter, fossiler Heizungen '''durch Heizungen auf Basis Erneuerbarer Energien''' mit bis zu 70 Prozent Investitionskostenzuschuss.  


Weitere Maßnahmen zur energetischen Sanierung werden weiterhin mit bis zu 20 Prozent gefördert.  
Weitere Maßnahmen zur '''energetischen Sanierung''' werden weiterhin mit bis zu 20 Prozent gefördert.  


Neu erhältlich ist auch ein für viele Antragstellende zinsvergünstigter Ergänzungskredit zur Finanzierung dieser Maßnahmen.
Neu erhältlich ist auch ein für viele Antragstellende zinsvergünstigter Ergänzungskredit zur Finanzierung dieser Maßnahmen.


Diesbezüglich finden Sie hier aktuelle '''Verlinkungen''' und '''PDF´s''' zum Thema Förderprogramme und Fördermittel seitens des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz:
 
* BMWK: [[:Datei:BMWK faktenblatt-geg-gebaeudeenergiegesetz.pdf|Das neue Gebäudeenergiegesetz: Die wichtigsten Fakten]]
 
Diesbezüglich finden Sie hier aktuelle '''Verlinkungen''' und '''PDF´s''' zum Thema Förderprogramme und Fördermittel seitens des '''Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz''':
* BMWK: Das neue Gebäudeenergiegesetz: Die wichtigsten Fakten
* BMWK: [[Medium:BMWK foerderung-heizungstausch-beg.pdf|Auf einen Blick: Die neue Förderung für den Heizungstausch]]
* BMWK: [[Medium:BMWK foerderung-heizungstausch-beg.pdf|Auf einen Blick: Die neue Förderung für den Heizungstausch]]
    
    




Als nicht staatliche Fördermittelgeber können Sie die Möglichkeiten der [https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/ '''kfw'''] Bank aus Vertrauen nutzen. So bietet Ihnen die '''kfw''' Zinsgünstige Kredite u.a. für den [https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestandsimmobilien/ '''Gebäudebestand'''] im Bereich energieeffizienten Sanieren, Barriere reduzierenden Modernisierungen, Kauf bestehender Immobilien, aber auch für '''[https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Neubau/ Neubauten und klimafreundliches Bauen].''' Wenn Sie umfassend zum [https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestehende-Immobilie/Energieeffizient-sanieren/Das-Effizienzhaus/ '''Energieeffizienzhaus'''] sanieren möchten, finden Sie auch hier die aktuellen Informationen.  
Als öffentlich-rechtlicher Fördermittelgeber stehen Ihnen die Möglichkeiten der [https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/ KfW] Bank zur Verfügung, wo Sie neben Krediten auch Zuschüsse nach Antragstellung erhalten. So bietet Ihnen die '''KfW''' Zinsgünstige Kredite u.a. für den [https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestandsimmobilien/ '''Gebäudebestand'''] im Bereich energieeffizienten Sanieren, Barriere reduzierenden Modernisierungen, Kauf bestehender Immobilien, aber auch für '''[https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Neubau/ Neubauten und klimafreundliches Bauen].''' Wenn Sie umfassend zum [https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestehende-Immobilie/Energieeffizient-sanieren/Das-Effizienzhaus/ '''Energieeffizienzhaus'''] sanieren möchten, finden Sie auch hier die aktuellen Informationen.  


Ergänzend fördert die kfw auch weitere Maßnahmen, u.a.:
Ergänzend fördert die KfW auch weitere Maßnahmen, u.a.:


* [https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestandsimmobilie/Energieeffizient-Sanieren/Fassadend%C3%A4mmung/ Fassadendämmung und Sonnenschutz]
* [https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestandsimmobilie/Energieeffizient-Sanieren/Fassadend%C3%A4mmung/ Fassadendämmung und Sonnenschutz]

Version vom 21. Februar 2024, 09:18 Uhr

Förderübersicht- Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM).pdf

Förderprogramme bilden den politisch definierten, notwendigen Rahmen, um Ihnen Fördermittel für Projekte im Bereich der Erneuerbaren Energien und Energieeffizienz, wie auch der energetischen Sanierung unterstützend zur Verfügung zu stellen.

Mit dem Gebäudeenergiegesetz leitet Deutschland die Energiewende im Gebäudebereich ein. Seit dem 1. Januar 2024 wird daher der Umstieg auf Erneuerbare Energien beim Einbau neuer Heizungen verpflichtend. Ziel damit ist es, schrittweise eine klimafreundliche Wärmeversorgung umzusetzen, die mittel- bis langfristig planbar, kostengünstig und stabil ist.

Zeitgleich startet die neue Förderung: Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) unterstützt seit dem 1. Januar 2024 den Austausch alter, fossiler Heizungen durch Heizungen auf Basis Erneuerbarer Energien mit bis zu 70 Prozent Investitionskostenzuschuss.

Weitere Maßnahmen zur energetischen Sanierung werden weiterhin mit bis zu 20 Prozent gefördert.

Neu erhältlich ist auch ein für viele Antragstellende zinsvergünstigter Ergänzungskredit zur Finanzierung dieser Maßnahmen.


Diesbezüglich finden Sie hier aktuelle Verlinkungen und PDF´s zum Thema Förderprogramme und Fördermittel seitens des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz:


Als öffentlich-rechtlicher Fördermittelgeber stehen Ihnen die Möglichkeiten der KfW Bank zur Verfügung, wo Sie neben Krediten auch Zuschüsse nach Antragstellung erhalten. So bietet Ihnen die KfW Zinsgünstige Kredite u.a. für den Gebäudebestand im Bereich energieeffizienten Sanieren, Barriere reduzierenden Modernisierungen, Kauf bestehender Immobilien, aber auch für Neubauten und klimafreundliches Bauen. Wenn Sie umfassend zum Energieeffizienzhaus sanieren möchten, finden Sie auch hier die aktuellen Informationen.

Ergänzend fördert die KfW auch weitere Maßnahmen, u.a.:



BMWK faktenblatt-geg-gebaeudeenergiegesetz.pdf
BMWK foerderung-heizungstausch-beg.pdf
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