Der Energieausweis liefert eine umfassende Dokumentation der Energieeffizienz eines Wohngebäudes und ermöglicht einen Vergleich zwischen verschiedenen Immobilien. Er ist ein nützliches Werkzeug für potenzielle Mieter und Käufer, um sich vor einer Entscheidung über die zu erwartenden Heiz- und Warmwasserkosten zu informieren. Zudem bietet er Eigentümern wertvolle Hinweise zur Optimierung der energetischen Eigenschaften ihrer Gebäude und zur Senkung der Energiekosten. Der Ausweis zeigt bauliche Mängel und potenzielle Energieverluste auf und enthält Empfehlungen für mögliche Modernisierungen, um den Energieverbrauch zu reduzieren. Allerdings ersetzt der Energieausweis keine detaillierte Energieberatung. Er wird manchmal auch als "Energiesparausweis" oder "Energiepass" bezeichnet.
Gibt es eine Energieausweis Pflicht?
Beim Verkauf, der Vermietung oder Verpachtung eines Wohngebäudes sowie bei umfassenden Sanierungen ist der Energieausweis gesetzlich vorgeschrieben. Interessierte Käufer oder Mieter haben das Recht, vor Abschluss eines Vertrages über die zu erwartenden Energiekosten informiert zu werden. Der Ausweis muss bei Besichtigungen sichtbar präsentiert werden und eine Kopie ist bei Vertragsabschluss vorzulegen.
Es gibt jedoch Ausnahmen von dieser Regelung. Baudenkmäler und Gebäude mit einer Nutzfläche von bis zu 50 Quadratmetern benötigen keinen Energieausweis. Ebenso wird kein Energieausweis für selbstgenutzte und nicht vermietete Wohneigentümer benötigt. Darüber hinaus haben Bestandsmieter keinen Anspruch auf die Vorlage eines Energieausweises. Die Pflicht zur Vorlage ist an einen Nutzerwechsel gebunden, nicht an bestehende Mietverhältnisse.
Der Verkauf oder die Vermietung ohne gültigen Energieausweis ist eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einem Bußgeld von bis zu 10.000 Euro geahndet werden. Auch unvollständige oder fehlerhafte Ausweise sind gesetzeswidrig. In Immobilienanzeigen müssen die gesetzlich vorgeschriebenen Angaben zum Energieausweis gemacht werden.
Der Energieausweis ist zehn Jahre gültig. Nach dieser Frist muss ein neuer Ausweis erstellt werden, da eine Verlängerung des bestehenden Dokuments nicht möglich ist.

Arten des Energieausweises
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) unterscheidet zwischen dem Energiebedarfsausweis und dem Energieverbrauchsausweis. Der Energiebedarfsausweis gibt Auskunft über den theoretischen Energiebedarf eines Gebäudes, während der Energieverbrauchsausweis auf dem tatsächlichen Energieverbrauch basiert. Beide Ausweistypen können bei entsprechender Dokumentation online und ohne Vor-Ort-Termin erstellt werden. Grundsätzlich kann zwischen diesen beiden Ausweisen gewählt werden. In bestimmten Fällen ist jedoch der detaillierte Bedarfsausweis erforderlich, nämlich bei Mehrfamilienhäusern mit weniger als fünf Wohneinheiten, die noch nicht den Anforderungen der Wärmeschutzverordnung von 1977 entsprechen, bei Neubauten, nach einer nachträglichen Fassadendämmung sowie wenn mehr als zehn Prozent der Fläche eines Außenbauteils erneuert wurden.

Wie liest man einen Energieausweis?
Der Energieausweis besteht in der Regel aus fünf Seiten. Auf der ersten Seite sind Informationen zur Immobilie, wie die Art der Heizung, sowie die Art des Ausweises vermerkt.
Bei einem Bedarfsausweis finden sich die Energiekennwerte auf Seite 2, während bei einem Verbrauchsausweis diese auf Seite 3 abgedruckt sind. Beide Ausweisarten nutzen eine Farbskala zur Darstellung des Energiebedarfs: Gut gedämmte Gebäude befinden sich im grünen Bereich, während unsanierte, ältere Gebäude im roten Bereich eingeordnet sind. Die Skala erstreckt sich über neun Effizienzklassen, von A+ (geringer Energiebedarf) bis H (hoher Energiebedarf).
Woher bekommt man einen Energieausweis?
Laut GEG dürfen nur Personen mit speziellen Aus- oder Weiterbildungen und entsprechender Berufserfahrung einen Energieausweis ausstellen. Dazu gehören Ingenieure, Architekten, staatlich anerkannte Techniker und bestimmte Handwerksmeister.
Wichtig zu beachten ist, dass es kein offizielles Zertifikat für diese Zulassung gibt. Die Deutsche Energie-Agentur (dena) führt jedoch eine Online-Datenbank mit Energieberatern, deren Qualifikation zur Erstellung des Ausweises überprüft wurde. Um einen Verbrauchsausweis online erstellen zu lassen, müssen Sie Angaben zum Gebäude, zu Verbrauchswerten, Heizung und Warmwasser bereitstellen. Einige Anbieter verlangen eine Vielzahl von Daten und überprüfen diese auf Plausibilität. Ein umfangreiches Eingabeformular erhöht die Wahrscheinlichkeit, präzise Modernisierungsempfehlungen zu erhalten. Seriöse Online-Anbieter bieten in der Regel keine Bedarfsausweise an, da die Datenerfassung online oft ungenau ist. Wenn Sie einen Bedarfsausweis benötigen, sollten Sie sich daher für einen Energieberater vor Ort entscheiden.
Materialien:
- Broschüre "Der Energieausweis" (Gebäudeforum Klimaneutral, dena)
Quellen:
https://www.vattenfall.de/glossar/energieausweis
https://www.adac.de/rund-ums-haus/energie/spartipps/energieausweis/