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von Lukas Racke

Energieausweis: Unterschied zwischen den Versionen

Die Seite wurde neu angelegt: „Mit dem fortschreitenden '''Klimawandel''' gewinnt das Thema '''Energieeffizienz''' zunehmend an Bedeutung. Doch was genau umfasst der Begriff und welche Bereiche inkludiert er? '''Energieeffizienz''' beschreibt die '''Fähigkeit''', mit '''weniger Energieeinsatz dieselbe Leistung zu erbringen''' oder '''denselben Nutzen zu erreichen'''. Dieses Konzept zielt darauf ab, unsere Ressourcen effektiver zu nutzen – sei es in der Industrie, im Haushalt (z.B.…“
 
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Mit dem fortschreitenden '''Klimawandel''' gewinnt das Thema '''Energieeffizienz''' zunehmend an Bedeutung. Doch was genau umfasst der Begriff und welche Bereiche inkludiert er?
Der Energieausweis liefert eine umfassende Dokumentation der Energieeffizienz eines Wohngebäudes und ermöglicht einen Vergleich zwischen verschiedenen Immobilien. Er ist ein nützliches Werkzeug für potenzielle Mieter und Käufer, um sich vor einer Entscheidung über die zu erwartenden Heiz- und Warmwasserkosten zu informieren. Zudem bietet er Eigentümern wertvolle Hinweise zur Optimierung der energetischen Eigenschaften ihrer Gebäude und zur Senkung der Energiekosten. Der Ausweis zeigt bauliche Mängel und potenzielle Energieverluste auf und enthält Empfehlungen für mögliche Modernisierungen, um den Energieverbrauch zu reduzieren. Allerdings ersetzt der Energieausweis keine detaillierte Energieberatung. Er wird manchmal auch als "Energiesparausweis" oder "Energiepass" bezeichnet.


'''Energieeffizienz''' beschreibt die '''Fähigkeit''', mit '''weniger Energieeinsatz dieselbe Leistung zu erbringen''' oder '''denselben Nutzen zu erreichen'''. Dieses Konzept zielt darauf ab, unsere Ressourcen effektiver zu nutzen – sei es in der Industrie, im Haushalt (z.B. als '''[[Passivhaus]]''') oder im Transportwesen. Ein '''produktives Verhältnis''' zwischen dem Energieaufwand, der benötigt wird, um einen spezifischen Nutzen zu erzielen, und dem tatsächlichen Ertrag an Waren oder Dienstleistungen ist dabei entscheidend.
'''Gibt es eine Energieausweis Pflicht?'''


Das '''Hauptziel''' der Energieeffizienz ist es, den '''Energieverbrauch''' zu '''minimieren''', um Produkte herzustellen oder Dienstleistungen zu erbringen. Auf diese Weise sollen Energieverluste reduziert oder wiederverwertet werden. Dies trägt nicht nur zur '''ökonomischen Effizienz''' bei, sondern hat auch positive '''ökologische Auswirkungen''', indem der Ausstoß von CO2 – abhängig von der Art der Energie – verringert wird und somit zum Rückgang des anthropogenen Treibhauseffekts beiträgt.<ref>[https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Artikel/Industrie/klimaschutz-klimaschutzplan-2050.html Vgl. BMWK https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Artikel/Industrie/klimaschutz-klimaschutzplan-2050.html]</ref>
Beim Verkauf, der Vermietung oder Verpachtung eines Wohngebäudes sowie bei umfassenden Sanierungen ist der Energieausweis gesetzlich vorgeschrieben. Interessierte Käufer oder Mieter haben das Recht, vor Abschluss eines Vertrages über die zu erwartenden Energiekosten informiert zu werden. Der Ausweis muss bei Besichtigungen sichtbar präsentiert werden und eine Kopie ist bei Vertragsabschluss vorzulegen.


Die erfolgreiche Umsetzung einer '''Energiewende''' erfordert sowohl die '''Verbesserung der Energieeffizienz''' als auch die '''Reduzierung des absoluten Energiebedarfs'''. Die Bundesregierung hat sich zum [https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Artikel/Industrie/klimaschutz-klimaschutzplan-2050.html Ziel gesetzt, bis 2050 erhebliche Einsparungen zu erzielen:] Der Stromverbrauch soll um 25 Prozent im Vergleich zu 2008 gesenkt werden, der Endenergiebedarf im Verkehrssektor bis 2050 um 40 Prozent im Vergleich zu 2005 und der Primärenergiebedarf in Gebäuden bis 2050 um 80 Prozent, um einen vollständig klimaneutralen Gebäudebestand zu erreichen.
Es gibt jedoch Ausnahmen von dieser Regelung. Baudenkmäler und Gebäude mit einer Nutzfläche von bis zu 50 Quadratmetern benötigen keinen Energieausweis. Ebenso wird kein Energieausweis für selbstgenutzte und nicht vermietete Wohneigentümer benötigt. Darüber hinaus haben Bestandsmieter keinen Anspruch auf die Vorlage eines Energieausweises. Die Pflicht zur Vorlage ist an einen Nutzerwechsel gebunden, nicht an bestehende Mietverhältnisse.


Damit ist '''Energieeffizienz''' eine wichtige Voraussetzung für die Entwicklung eines '''[https://www.bmz.de/de/service/lexikon/nachhaltigkeit-nachhaltige-entwicklung-14700 nachhaltigen] Energiesystems'''. Denn [https://www.bmz.de/de/service/lexikon/energie-14284 '''Energie'''] muss, damit sie nachhaltig ist, so '''erzeugt''', '''übertragen''' und '''genutzt''' werden, das der '''Energiebedarf''' mit möglichst '''wenig''' Aufwand und Verlust gedeckt wird. Überall dort, wo Energie aufgrund '''veralteter Systeme''' oder '''ineffizienter Anlagen''' verloren geht, entstehen '''Einspar- und Nutzungspotenziale''', die die Klimaschädlichkeit der Energiewirtschaft senken könnten.  
Der Verkauf oder die Vermietung ohne gültigen Energieausweis ist eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einem Bußgeld von bis zu 10.000 Euro geahndet werden. Auch unvollständige oder fehlerhafte Ausweise sind gesetzeswidrig. In Immobilienanzeigen müssen die gesetzlich vorgeschriebenen Angaben zum Energieausweis gemacht werden.


<blockquote>''„Die effiziente Nutzung von Energie und von Ressourcen zur Energiegewinnung ist eine wichtige Voraussetzung für eine nachhaltige Energieversorgung. Noch immer geht jedoch weltweit ein erheblicher Teil der Energie bei der Erzeugung, beim Transport und bei der Nutzung verloren – ein riesiges Potenzial, um Energie einzusparen und um damit die Umweltbelastung zu reduzieren.“''<ref>[https://www.bmz.de/de/themen/energie/energieeffizienz BMZ https://www.bmz.de/de/themen/energie/energieeffizienz]
Der Energieausweis ist zehn Jahre gültig. Nach dieser Frist muss ein neuer Ausweis erstellt werden, da eine Verlängerung des bestehenden Dokuments nicht möglich ist.
</ref></blockquote>


Um dies zu gewährleisten muss u.a. der '''Wirkungsgrad''' von Kraftwerken verbessert, Transportverluste durch veraltete Leitungssysteme vermindert und Verschwendung durch ineffiziente Endgeräte, wie auch '''falsches Nutzerverhalten''' reduziert werden.
[[Datei:Tabelle Ausweis.jpg|mini|681x681px|Vergleich der beiden Energieausweise.]]
'''Arten des Energieausweises'''


Denn, gerade diese '''vermeidbaren Energieverluste''' bieten ein enormes '''Einsparpotenzial''', dass durch '''Optimierungsmaßnahmen''' vergleichsweise leicht erschlossen und somit nutzbar gemacht werden kann. Um dieses Energiesparpotenzial vollständig ausnutzen zu können, ist eine länder- und grenzüberschreitende Zusammenarbeit unabdingbar. Daher bemüht sich die Bundesrepublik Deutschland um Kooperationen mit Partnerländern, um den Aufbau effizienter Versorgungssysteme, die Modernisierung der Stromnetze und Kraftwerke voranzutreiben. Ziel ist es hierbei Energie klüger und effizienter zu nutzen.<ref>[https://www.bmz.de/de/service/lexikon/energieeffizienz-14286 Vgl. BMZ https://www.bmz.de/de/service/lexikon/energieeffizienz-14286]</ref>
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) unterscheidet zwischen dem '''Energiebedarfsausweis''' und dem '''Energieverbrauchsausweis'''. Der Energiebedarfsausweis gibt Auskunft über den theoretischen Energiebedarf eines Gebäudes, während der Energieverbrauchsausweis auf dem tatsächlichen Energieverbrauch basiert. Beide Ausweistypen können bei entsprechender Dokumentation online und ohne Vor-Ort-Termin erstellt werden. Grundsätzlich kann zwischen diesen beiden Ausweisen gewählt werden. In bestimmten Fällen ist jedoch der detaillierte Bedarfsausweis erforderlich, nämlich bei Mehrfamilienhäusern mit weniger als fünf Wohneinheiten, die noch nicht den Anforderungen der Wärmeschutzverordnung von 1977 entsprechen, bei Neubauten, nach einer nachträglichen Fassadendämmung sowie wenn mehr als zehn Prozent der Fläche eines Außenbauteils erneuert wurden.  


[[Datei:Energieausweis.jpg|links|mini|465x465px|Quelle: https://www.vattenfall.de/glossar/energieausweis]]




'''Welche Technologien unterstützen Energieeffizienzmaßnahmen?'''
'''Wie liest man einen Energieausweis?'''


Energieeffizienzmaßnahmen setzen zum einen auf den Einsatz von erneuerbaren Energien Technologien, als auch auf den Austausch veralteter Systeme und ineffiziente Anlagen. Dies trifft sowohl auf Unternehmen, als auch Privatpersonen. Im Gebäudesektor werden Energieeffizienzmaßnahmen daher oft im Rahmen von  energetischen Sanierungen umgesetzt, die sowohl auf den Einsatz von Erneuerbaren Energien Technologien, als auch auf die Optimierung durch Dämmung, Dachsanierung, Fenstertausch etc. setzen.
Der Energieausweis besteht in der Regel aus fünf Seiten. Auf der ersten Seite sind Informationen zur Immobilie, wie die Art der Heizung, sowie die Art des Ausweises vermerkt.


Hierzu gehören beispielsweise:
Bei einem Bedarfsausweis finden sich die Energiekennwerte auf Seite 2, während bei einem Verbrauchsausweis diese auf Seite 3 abgedruckt sind. Beide Ausweisarten nutzen eine Farbskala zur Darstellung des Energiebedarfs: Gut gedämmte Gebäude befinden sich im grünen Bereich, während unsanierte, ältere Gebäude im roten Bereich eingeordnet sind. Die Skala erstreckt sich über neun Effizienzklassen, von A+ (geringer Energiebedarf) bis H (hoher Energiebedarf).


* [[Energetische Sanierung|Energetische Sanierungsmaßnahmen]]
* [[Solarenergie|Nutzung von Solarenergie]]
* [[Bioenergie|Nutzung von Bioenergie]]
* [[Geothermie|Nutzung von Geothermie]]
* [[Energiespeichertechnologien|Nutzung von Energiespeichersystemen]]
* [[Energy Sharing]]<br />


'''Woher bekommt man einen Energieausweis?'''


Laut GEG dürfen nur Personen mit speziellen Aus- oder Weiterbildungen und entsprechender Berufserfahrung einen Energieausweis ausstellen. Dazu gehören Ingenieure, Architekten, staatlich anerkannte Techniker und bestimmte Handwerksmeister.


'''Zum Thema Energieeffizienz hat die Landeskampagne "Energieberatung Saar" (EBS) eigene Fachinformationen erstellt:'''
Wichtig zu beachten ist, dass es kein offizielles Zertifikat für diese Zulassung gibt. Die Deutsche Energie-Agentur (dena) führt jedoch eine Online-Datenbank mit Energieberatern, deren Qualifikation zur Erstellung des Ausweises überprüft wurde. Um einen Verbrauchsausweis online erstellen zu lassen, müssen Sie Angaben zum Gebäude, zu Verbrauchswerten, Heizung und Warmwasser bereitstellen. Einige Anbieter verlangen eine Vielzahl von Daten und überprüfen diese auf Plausibilität. Ein umfangreiches Eingabeformular erhöht die Wahrscheinlichkeit, präzise Modernisierungsempfehlungen zu erhalten. Seriöse Online-Anbieter bieten in der Regel keine Bedarfsausweise an, da die Datenerfassung online oft ungenau ist. Wenn Sie einen Bedarfsausweis benötigen, sollten Sie sich daher für einen Energieberater vor Ort entscheiden.


* [https://argesolar.bluespice.cloud/w/nsfr_img_auth.php/c/cc/EBS_Fachinfo_BEG_und_GEG_Februar_2024.pdf Fachinformation GEG und BEG (02/24)]
* [https://argesolar.bluespice.cloud/w/nsfr_img_auth.php/f/f0/EBS_Fachinfo_Energieeffiziente_Heizungssysteme_November_2023_DIGITAL_NEU.pdf Fachinformation Energieeffiziente Heizungssysteme (11/23)]
* [https://argesolar.bluespice.cloud/w/nsfr_img_auth.php/8/8b/2024-04_EBS_Fachinfo_Geb%C3%A4udeh%C3%BClle.pdf Fachinformation Energieeffizient Sanieren: Gebäudehülle und Dämmung (04/24).]
* [https://argesolar.bluespice.cloud/w/nsfr_img_auth.php/7/7a/2024-11_EBS_Fachinformation_W%C3%A4rmepumpe.pdf Fachinformation Wärmepumpe (11/24)]
* [https://argesolar.bluespice.cloud/w/nsfr_img_auth.php/c/c0/Fachinformation_Hybridheizung_Oktober_2024.pdf Fachinformation Hybridheizung (10/24)]
* [https://argesolar.bluespice.cloud/w/nsfr_img_auth.php/5/56/EBS_Fachinfo_Solarpaket_1_Mai_2024.pdf Fachinformation Solarpaket 1 (05/24)]
* [https://argesolar.bluespice.cloud/w/nsfr_img_auth.php/5/58/Fachinformation_Einspeiseverg%C3%BCtung_und_%C3%9C20_PV_Anlagen_Juli_2024.pdf Fachinformation Einspeisevergütung und Ü20 PV Anlagen (06/24)]
* [https://argesolar.bluespice.cloud/w/nsfr_img_auth.php/0/09/Fachinfo_EBS_Dezember_2024.pdf Fachinformation PVT-Kollektoren und Wärmepumpe – Eine der vielen Möglichkeiten zum Heizen in der Zukunft (12/24)]
* [https://argesolar.bluespice.cloud/w/nsfr_img_auth.php/f/f0/Fachinfo_EBS_August_2024_26082024.pdf Fachinformation Balkonkraftwerke (08/24)]
* [https://argesolar.bluespice.cloud/w/nsfr_img_auth.php/3/33/2025-01_EBS_Fachinformation_W%C3%A4rmespeicher.pdf Fachinformation Wärmespeicher (01/25)]
* [https://argesolar.bluespice.cloud/w/nsfr_img_auth.php/b/b1/Fachinformation_Individueller_Sanierungsfahrplan_f%C3%BCr_Wohngeb%C3%A4ude_%28iSFP%29_September_2024September_2024.pdf Fachinformation Individueller Sanierungsfahrplan für Wohngebäude (iSFP) (09/24)]
* [https://argesolar.bluespice.cloud/w/nsfr_img_auth.php/5/5c/EBS_Fachinfo_Energieberatung_Januar_2024.pdf Fachinformation Energieberatung (01/24)]
* [https://argesolar.bluespice.cloud/w/nsfr_img_auth.php/f/ff/EBS_Fachinformation_032025.pdf Fachinformation Querschnitttechnologien - Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft EEW (03/25)]


'''Materialien:'''


- [https://www.dena.de/fileadmin/dena/Publikationen/PDFs/2025/FS_Der_Energieausweis.pdf Broschüre "Der Energieausweis"] (Gebäudeforum Klimaneutral, dena)






'''Weiterführende Themen:'''
Quellen:


* Bedeutung Zusammenspiel Erneuerbare Energien, Energieeffizienz und Energiewende
https://www.vattenfall.de/glossar/energieausweis
* Energieeffizienzgesetz - [https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2023/309/VO "Gesetz zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Änderung des Energiedienstleistungsgesetzes"] ([https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/energieeffizienzgesetz-2184812 EnEfG])
* Klimaschutzgesetz ([https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/klimaschutzgesetz-2197410 in Kraft getreten am 17.07.24])
* Bedeutung der Energieeffizienz für die Energiewende im Saarland
* Nachhaltige Energie [https://www.bmz.de/de/agenda-2030/sdg-7 (SDG 7 Bezahlbare und saubere Energie)]


* Energieeffizienz in Haushalt und Alltag
https://www.adac.de/rund-ums-haus/energie/spartipps/energieausweis/
* Energieeffizienz in Industrie
* [[Energiesparen in Unternehmen|Energieeffizienz in Unternehmen]]<br /><br />
Fußnoten:

Aktuelle Version vom 27. Oktober 2025, 09:15 Uhr

Der Energieausweis liefert eine umfassende Dokumentation der Energieeffizienz eines Wohngebäudes und ermöglicht einen Vergleich zwischen verschiedenen Immobilien. Er ist ein nützliches Werkzeug für potenzielle Mieter und Käufer, um sich vor einer Entscheidung über die zu erwartenden Heiz- und Warmwasserkosten zu informieren. Zudem bietet er Eigentümern wertvolle Hinweise zur Optimierung der energetischen Eigenschaften ihrer Gebäude und zur Senkung der Energiekosten. Der Ausweis zeigt bauliche Mängel und potenzielle Energieverluste auf und enthält Empfehlungen für mögliche Modernisierungen, um den Energieverbrauch zu reduzieren. Allerdings ersetzt der Energieausweis keine detaillierte Energieberatung. Er wird manchmal auch als "Energiesparausweis" oder "Energiepass" bezeichnet.

Gibt es eine Energieausweis Pflicht?

Beim Verkauf, der Vermietung oder Verpachtung eines Wohngebäudes sowie bei umfassenden Sanierungen ist der Energieausweis gesetzlich vorgeschrieben. Interessierte Käufer oder Mieter haben das Recht, vor Abschluss eines Vertrages über die zu erwartenden Energiekosten informiert zu werden. Der Ausweis muss bei Besichtigungen sichtbar präsentiert werden und eine Kopie ist bei Vertragsabschluss vorzulegen.

Es gibt jedoch Ausnahmen von dieser Regelung. Baudenkmäler und Gebäude mit einer Nutzfläche von bis zu 50 Quadratmetern benötigen keinen Energieausweis. Ebenso wird kein Energieausweis für selbstgenutzte und nicht vermietete Wohneigentümer benötigt. Darüber hinaus haben Bestandsmieter keinen Anspruch auf die Vorlage eines Energieausweises. Die Pflicht zur Vorlage ist an einen Nutzerwechsel gebunden, nicht an bestehende Mietverhältnisse.

Der Verkauf oder die Vermietung ohne gültigen Energieausweis ist eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einem Bußgeld von bis zu 10.000 Euro geahndet werden. Auch unvollständige oder fehlerhafte Ausweise sind gesetzeswidrig. In Immobilienanzeigen müssen die gesetzlich vorgeschriebenen Angaben zum Energieausweis gemacht werden.

Der Energieausweis ist zehn Jahre gültig. Nach dieser Frist muss ein neuer Ausweis erstellt werden, da eine Verlängerung des bestehenden Dokuments nicht möglich ist.

Vergleich der beiden Energieausweise.

Arten des Energieausweises

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) unterscheidet zwischen dem Energiebedarfsausweis und dem Energieverbrauchsausweis. Der Energiebedarfsausweis gibt Auskunft über den theoretischen Energiebedarf eines Gebäudes, während der Energieverbrauchsausweis auf dem tatsächlichen Energieverbrauch basiert. Beide Ausweistypen können bei entsprechender Dokumentation online und ohne Vor-Ort-Termin erstellt werden. Grundsätzlich kann zwischen diesen beiden Ausweisen gewählt werden. In bestimmten Fällen ist jedoch der detaillierte Bedarfsausweis erforderlich, nämlich bei Mehrfamilienhäusern mit weniger als fünf Wohneinheiten, die noch nicht den Anforderungen der Wärmeschutzverordnung von 1977 entsprechen, bei Neubauten, nach einer nachträglichen Fassadendämmung sowie wenn mehr als zehn Prozent der Fläche eines Außenbauteils erneuert wurden.

Quelle: https://www.vattenfall.de/glossar/energieausweis


Wie liest man einen Energieausweis?

Der Energieausweis besteht in der Regel aus fünf Seiten. Auf der ersten Seite sind Informationen zur Immobilie, wie die Art der Heizung, sowie die Art des Ausweises vermerkt.

Bei einem Bedarfsausweis finden sich die Energiekennwerte auf Seite 2, während bei einem Verbrauchsausweis diese auf Seite 3 abgedruckt sind. Beide Ausweisarten nutzen eine Farbskala zur Darstellung des Energiebedarfs: Gut gedämmte Gebäude befinden sich im grünen Bereich, während unsanierte, ältere Gebäude im roten Bereich eingeordnet sind. Die Skala erstreckt sich über neun Effizienzklassen, von A+ (geringer Energiebedarf) bis H (hoher Energiebedarf).


Woher bekommt man einen Energieausweis?

Laut GEG dürfen nur Personen mit speziellen Aus- oder Weiterbildungen und entsprechender Berufserfahrung einen Energieausweis ausstellen. Dazu gehören Ingenieure, Architekten, staatlich anerkannte Techniker und bestimmte Handwerksmeister.

Wichtig zu beachten ist, dass es kein offizielles Zertifikat für diese Zulassung gibt. Die Deutsche Energie-Agentur (dena) führt jedoch eine Online-Datenbank mit Energieberatern, deren Qualifikation zur Erstellung des Ausweises überprüft wurde. Um einen Verbrauchsausweis online erstellen zu lassen, müssen Sie Angaben zum Gebäude, zu Verbrauchswerten, Heizung und Warmwasser bereitstellen. Einige Anbieter verlangen eine Vielzahl von Daten und überprüfen diese auf Plausibilität. Ein umfangreiches Eingabeformular erhöht die Wahrscheinlichkeit, präzise Modernisierungsempfehlungen zu erhalten. Seriöse Online-Anbieter bieten in der Regel keine Bedarfsausweise an, da die Datenerfassung online oft ungenau ist. Wenn Sie einen Bedarfsausweis benötigen, sollten Sie sich daher für einen Energieberater vor Ort entscheiden.


Materialien:

- Broschüre "Der Energieausweis" (Gebäudeforum Klimaneutral, dena)



Quellen:

https://www.vattenfall.de/glossar/energieausweis

https://www.adac.de/rund-ums-haus/energie/spartipps/energieausweis/